Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslichen Pflegenden.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen.
Wir als zugelassener Pflegedienst bieten diese Beratungsbesuche an.
Rufen Sie uns an, wir beantworten gerne all Ihre Fragen.