Kirchliche Sozialstationen im Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.
AA
Kontrast

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. 

Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslichen Pflegenden. 

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen. 

Wir als zugelassener Pflegedienst bieten diese Beratungsbesuche an.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an, wir beantworten gerne all Ihre Fragen.

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Datenschutzinformationen