Ob nun Grund- oder Behandlungs-, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege – die Sozialarbeiter im Unternehmen informieren detailliert über sämtliche Optionen, vermitteln zwischen Ihnen, Behörden, Ärzten sowie stationären Einrichtungen und nehmen dabei präzise Pflegebedarfsanalysen in enger Zusammenarbeit mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen vor. Der genaue Leistungsumfang wird dabei immer individuell vereinbart.
Die Fachberatung informiert ferner darüber, welche Leistungen von der Kranken- oder der Pflegeversicherung übernommen werden und wie diese Leistungen zu beantragen sind. Auch die Vermittlung zwischen Kunden/Angehörigen und Ämtern/Behörden ist Teil des Angebots. Grundsätzlich muss sich der Kunde keine Gedanken über den Gang der Abrechnung machen, da die Kirchlichen Sozialstationen bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen sind, sodass sämtliche Leistungen direkt zwischen uns und der zuständigen Kasse abgerechnet werden können. Im Übrigen können alle angebotenen Leistungen auch von Selbstzahlern als Privatleistungen (ohne Pflegegrad bzw. Leistungsbewilligung) abgerufen werden.
Gerade bei komplizierteren Themen – gesetzliche Leistungen, Vorgaben, Finanzierungsfragen etc. – erläutern die Sozialarbeiter, worauf Sie Anspruch haben bzw. wie Sie vorgehen müssen. Dieses Angebot umfasst alle relevanten Anträge (Schwerbehindertenausweis, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung usw.) und deren bürokratische Hürden.
Jede Neuaufnahme, aber auch jede Neueinstufung des Pflegegrades setzt eine Begutachtung voraus. Wir lassen Sie bei diesem so wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Pflegeangebot, das Ihren Bedürfnissen Rechnung trägt, nicht allein.
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